Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratungs- und Testauftrags für die Haupt-Domain https://www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung der Seiten des Kompetenz-Centrum Onkologie verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.kconkologie.de zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines erweiterten vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstmals am 07.12.2023 von der Agentur anatom5 erstellt. Eine Aktualisierung erfolgte am 15.06.2024.
Allgemeine Hinweise
Das Kompetenz-Centrum Onkologie bemüht sich, seinen Internetauftritt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV NRW barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte der Domain www.kconkologie.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.kconkologie.de ist in weiten Teilen mit den Anforderungen des BITV-NRW (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Das Kompetenz-Centrum Onkologie hat bereits viele Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten ganz BITV konform umgesetzt:
Prüfschritt | Ergebnis |
---|---|
9.1.3.1 Info und Beziehungen | Teilweise erfüllt |
9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) | Teilweise erfüllt |
9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung | Teilweise erfüllt |
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert | Teilweise erfüllt |
Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten
Im Rahmen der Überprüfung werden auch PDF-Dokumente stichprobenartig analysiert. Auf der geprüften Seite konnten keine PDF-Dokumente gefunden werden.
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Gesonderte Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache gibt es auf den geprüften Seiten derzeit noch nicht.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des BITV-NRW vereinbar sind.
Anschrift und Kontaktaufnahme:
Kompetenz Centrum Onkologie
Medizinischer Dienst Nordrhein
Postfach 103744, 40028 Düsseldorf (Postanschrift)
Berliner Allee 52, 40212 Düsseldorf (Besucheranschrift)
Telefon: 0211 1382-451
E-Mail: infokco(at)md-nordrhein.de
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie das Recht eine Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik oder direkt via E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.